Zwischenprüfung
Mindestens ein Jahr nach Beginn der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Obwohl die Teilnahme an dieser Prüfung die Voraussetzung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung ist, kann man durch die Zwischenprüfung nicht durchfallen. Ziel der Zwischenprüfung ist es, Mängel in der Ausbildung so frühzeitig aufzudecken, dass noch die Möglichkeit zur Behebung der Defizite besteht. Die Zwischenprüfung findet nur einmal im Jahr im März/April statt. Auszubildende, die ihre Ausbildung regulär im September begonnen haben, sind dann im zweiten Ausbildungsjahr. Auszubildende, die Ihre Ausbildungszeit verkürzen, müssen somit beide Prüfungen im selben Jahr ablegen.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet zweimal jährlich statt: Die Sommerprüfung liegt im Mai/Juni (für Auszubildende, die ihre dreijährige Ausbildung im Herbst begonnen haben), die Winterprüfung im Dezember/Januar. Wenn die Prüfungsleistungen nicht ausreichend waren, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung angesetzt werden. Die Einladung dazu erfolgt zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Bekanntgabe der Prüfungserfolges im Juli/August bzw. Januar endet das Ausbildungsverhältnis, auch wenn im Ausbildungsvertrag z. B. der 31. August vorsorglich als Endtermin eingetragen wurde. Die Prüfungsurkunde mit den konkreten Noten geht erst etwas später per Post zu. Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann sie ein halbes Jahr später wiederholen, muss dieses jedoch gegenüber dem Ausbildungsbetrieb ausdrücklich beantragen. Die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist zweimal möglich. Die zentralen Prüfungstermine werden frühzeitig z. B. mit unserem ›Infobrief Berufsschule‹ bekannt gegeben, können aber auch auf der Homepage des ZFA eingesehen werden: http://www.zfa-medien.de/, dort unter der Rubrik ›Aktuelles‹.
Prüfungsorganisation und Prüfungsinhalte
›Zuständige Stellen‹ für die Organisation ist laut Berufsbildungsgesetz die für den Ausbildungsbetrieb zuständigen IHK bzw. HWK – es sind also keine Prüfungen der Berufsschule! Dafür werden für jeden Beruf Prüfungsausschüsse gebildet, denen Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Berufsschullehrer angehören. Die Prüfungsaufgaben werden für unsere Branche bundeseinheitlich vom ZFA (Zentralfachausschuss Berufsbildung Druck und Medien) erstellt und von der regional zuständigen IHK bzw HWK gekauft.
Anmeldung
Der Anmeldetermin für die Sommerprüfung liegt um den 20. Februar, der für die Winterprüfung um den 20. August. Die Anmeldung der Auszubildenden zur Prüfung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Daraufhin erfolgt seitens der IHK/HWK rechtzeitig eine Prüfungseinladung mit den genauen Terminen und allen weiteren Prüfungsinformationen bzw. -unterlagen. Bei entsprechend guten Leistungen (z. B. Berufsschul-Durchschnittsnote besser als 2,5) und Zustimmung des Betriebes kann die Ausbildungsdauer um ein halbes Jahr verkürzt werden. Die Antragsformulare dafür gibt es im Sekretariat der Berufsschule.
Theorie und Praxis
Jede Prüfung umfasst einen Theorie- und einen Praxis-Teil. Die Theorieprüfung ist bundesweit einheitlich und wird überall am selben Tag geschrieben. Die Praxisprüfung erfolgt entsprechend der Terminplanung der örtlichen Prüfungsausschüsse und liegt in der Regel nach dem Theorietermin. Die genauen Prüfungsinhalte unterliegen strikter Geheimhaltung und sind auch in der Berufsschule vorab nicht bekannt. In einigen Berufen werden jedoch vom ZFA grobe Themenübersichten zur Verfügung gestellt: http://www.zfa-medien.de/
Da die Prüfungsanforderungen von Beruf zu Beruf naturgemäß variieren, wenden Sie sich mit Fragen dazu direkt an Ihre Berufsschullehrer, die meist auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken können und selber Mitglieder in den Prüfungsausschüssen sind. In der Berufsschule findet parallel zum Unterricht eine Vorbereitung auf die Prüfungen statt, die ein individuelles Lernen – am besten in kleinen Lerngruppen – jedoch nicht ersetzen kann!