Beratungsteam:
Herr Huth (Schulsozialarbeiter) / E-Mail: hans-joachim.huth[at]ernst-litfass-schule.de / Mobil: 0159 05 08 33 43 / Tel.: 41 47 92-59
- Raum 0.1.04
Frau Knigge (Beratungslehrerin) / E-Mail: ulrike.knigge[at]ernst-litfass-schule.de
Frau Martens (Beratungslehrerin) / E-Mail: ariane.martens[at]ernst-litfass-schule.de
Herr Krause (Drogenprophylaxe) / E-Mail: volker.krause[at]ernst-litfass-schule.de
Für alle, die mit einem Menschen ihres Vertrauens sprechen wollen, bietet die Ernst-Litfaß-Schule unterschiedliche Beratungsangebote an:
- Soziale und allgemeine Beratung
- Lern- und Sprachförderung
- Konfliktklärung im Unterricht und Mediation
- Beratung bei Suchtproblemen
Wir nehmen uns Zeit für Sie und sprechen mit Ihnen vertraulich über alles, was Sie bewegt. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
Zusatzunterricht und Hilfen für Azubis
Für duale Auszubildende finden Sie auf dieser Seite unserer Homepage spezielle Angebote
Schulberatung
https://www.studienkreis.de/infothek/bundeslandinfos/schulberatung/berlin/
Schulberatungsstellen finden Sie im Downloadbereich.
Hier gibts Geld
Kinder und Jugendliche haben seit dem 01.01.2011 unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Fördergelder. Es können zum Beispiel Zuschüsse zum Mittagessen in der Schule, zu Klassenfahrten, zur Lernförderung (Nachhilfeunterricht) sowie zur Schulausstattung beantragt werden.
Leistungen können beantragt werden, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II-Empfänger ("Hartz IV") bzw. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem SGB XII oder Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind.
Um diese Leistungen zu erhalten, ist ein Antrag beim Amt, welches die Sozialleistungen zahlt zu stellen. Ob Sie unter den förderfähigen Personenkreis fallen, können Sie auch mit der Sozialpädagogin besprechen.
Weitere Informationen, Merkblätter und Anträge zu Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie im Internet unter: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_but.html
BAföG
Die BAfög-Förderung hängt vom besuchten Bildungsgang der Schule und vom individuellen Fall ab.
In den drei Ämtern für Ausbildungsförderung in Berlin erhalten Sie weitere Informationen.
Für Auszubildende in der dualen Ausbildung gibt es zusätzlich zum Ausbildungsgeld die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen. Hierfür zuständig ist die jeweilige Agentur für Arbeit.
Ferienzeiten finden Sie im Schulkalender