Abitur an der Berufsoberschule
Das Ziel der Berufsoberschule (BOS) Gestaltung (zweijährig bzw. einjährig) ist die fachgebundene oder - wenn Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden können - die allgemeine Hochschulreife.
Auch der Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich: Nach dem Besuch der ersten Jahrgangsstufe (12. Klasse) der Berufsoberschule können Schüler und Schülerinnen freiwillig an der Abschlussprüfung der Fachoberschule Gestaltung teilnehmen.
Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr. Schüler, die ihren Fähigkeiten und Leistungen nach nicht für die Berufsoberschule geeignet sind, müssen diese nach Ablauf der Probezeit verlassen. Sie können auch nicht auf einen anderen Fachbereich oder Schwerpunkt der Berufsoberschule wechseln. Eine spätere erneute Aufnahme in die Berufsoberschule ist nicht möglich.
Die Aufnahmevoraussetzungen: Aufgenommen werden Bewerber mit dem mittleren Schulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung und einer abgeschlossenen Berufsausbildung in den Berufsfeldern Druck- und Medientechnik oder Gestaltung.
Eine Alternative zur Berufsausbildung ist eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis. Die Noten des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule sind bei der Aufnahme in die Berufsoberschule von Bedeutung: In den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache darf keine Note schlechter als befriedigend sein. Ein Ausgleich kann geschaffen werden, wenn der Gesamtnotendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der berufsbildenden Schule (ohne Sport) bei 2,5 oder besser liegt.
Wer bereits die Fachhochschulreife und eine entsprechende berufliche Vorbildung vorweisen kann, steigt sofort in die zweite Jahrgangsstufe (13. Klasse) der Berufsoberschule ein.
Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in Berlin-Pankow.
Das fachrichtungsbezogene Fach der Berufsoberschule Gestaltung ist Mediengestaltung.
Die Unterrichtsinhalte sind: Gestalterische Grundlagen, Theorie der Wahrnehmung, Typografie, fotografische Grundlagen, Visualisierungsmethoden, Grundlagen verschiedener Zeichentechniken, Datenhandling, Ausarbeiten von Druckvorlagen, Herstellen von Druckformen und Druckprodukten, Druckweiterverarbeitung, Planen und Realisieren von Non-Print-Produkten, Kunst- und Designgeschichte, Bildbeschreibung und -analyse, Herstellen von Informationsgrafiken, Wahrnehmungs- und Werbepsychologie.
Die Fremdsprachenkenntnisse, die für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife notwendig sind, können durch Zeugnisse über den versetzungsrelevanten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache der allgemein bildenden Schule in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Note nicht schlechter als ausreichend), durch Bestehen einer externen Ergänzungsprüfung oder auch durch die zweijährige Teilnahme am Spanischunterricht der Ernst-Litfaß-Schule nachgewiesen werden. Im letzten Fall muss keine Prüfung absolviert werden, aber es müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
Zum Studium an allen Hochschulen und Fachhochschulen ist berechtigt, wer die Berufsoberschule Gestaltung mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife verlässt.
Folgende Diplom- und Magisterstudiengänge können mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, Ausbildungsrichtung Gestaltung belegt werden:
- Gestaltung/Design,
- Architektur,
- Innenarchitektur,
- Bildende Kunst,
- Theaterwissenschaften,
- Medien(-wissenschaften).
Ein Studium des Lehramts an beruflichen Schulen ist möglich:
- Lehramt an beruflichen Schulen: Gestalterische Fächer jeweils als berufliche Fachrichtungen
- Studium für das Lehramt mit Kernfach und Zweitfach oder Bachelor mit Lehramtsoptionen
Anmeldungen
Für die Berufsoberschule werden die Anmeldungen im Zeitraum 15.03. – 16.06.2023 entgegengenommen - sollten bei Anmeldeschluss noch freie Schulplätze vorhanden sein, auch bis zum Schuljahresbeginn.
Im Regelfall benötigen wir folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag mit Angaben zur zweiten Fremdsprache
- Lebenslauf mit Unterschrift und Foto
- beglaubigte Zeugniskopien der 10. Klasse, die den mittleren Schulabschluss nachweisen
- beglaubigte Kopien des Berufsschulabschlusszeugnisses und des Facharbeiterbriefes bzw. Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis
- ggf. Nachweis über Kenntnisse in der 2. Fremdsprache